Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma PAGODA GmbH (vom 25.01.2022)
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Kaufleuten und Nichtkaufleuten über die Lieferung von Waren, die wir in Katalogen, auf Messen, durch Vertreter und im Onlineshop zum Kauf anbieten. Sie werden im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten unter den Voraussetzungen des § 305 BGB bei Vertragsabschlüssen genannter Art stets zum Vertragsbestandteil gemacht.
1.2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Gegenbestätigung des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
1.3. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.
1.4. Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, richtet sich der Vertragsinhalt nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. An seinen Auftrag ist der Käufer bis zur Ablehnung durch den Verkäufer, längstens jedoch bis zum Ablauf einer Annahmefrist von 8 Wochen, gebunden. Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung des Verkäufers (Auftragsbestätigung) und entsprechend deren Inhalt oder durch Lieferung bzw. Leistung innerhalb der Annahmefrist zustande.
2.2. Individualabreden über Lieferzeitvereinbarungen, Preisvereinbarungen, Eigenschaftszusicherungen und Abweichungen von unseren AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.
2.4. Form-, Farb- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringfügige Abweichungen in Qualität, Gewicht, Form und Farbe sind unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
3. Stornierung von Aufträgen
3.1. Erteilte Aufträge des Käufers sind zwingend in Textform beim Verkäufer zu stornieren.
3.2. Bei Teilstornierungen nach Zustandekommen des Vertrages oder bei unberechtigter Reklamation mangelfreier Waren werden 15 % des netto Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet.
3.3. Bei bestehenden Altforderungen oder bei negativer Bonitätsauskunft ist der Verkäufer berechtigt, unabhängig von der im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungskondition vom Käufer innerhalb einer angemessenen Frist die Zahlung per Vorauskasse einzufordern. Leistet der Käufer diese nicht innerhalb der angegebenen Frist, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. In diesem Falle werden ebenfalls 15 % des netto Warenwertes als Bearbeitungsgebühr berechnet.
4. Lieferung
4.1. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer die Kaufsache mangelfrei innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zu liefern. Ist keine Lieferfrist bestimmt, gilt eine solche von 2-4 Wochen, gerechnet ab Vertragsabschluss, als vereinbart.
4.2. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands ab einem Auftragswert von € 2500,- € vor MwSt. pro Lieferanschrift und Liefertermin frei Haus auf Gefahr des Käufers. Bei Aufträgen unter € 2500,- € vor MwSt. erfolgt die Lieferung ab Lager. Für Aufträge unterhalb unserer Mindestbestellmenge von € 250,- € vor MwSt. berechnet der Verkäufer einen Mindermengenzuschlag von € 7,- € zzgl. MwSt.
4.3. Bei Restposten und Sonderpreisen, die von den normalen Katalogpreisen des Verkäufers abweichen, erfolgt die Lieferung generell unfrei ab Lager Mainhardt.
4.4. Der Mindestauftragswert beträgt € 250,- € vor MwSt., im EU-Ausland und der Schweiz € 400,- € für Lieferung ab Werk, in allen anderen Ländern € 600,- € für Lieferungen ab Werk.
4.5. Verpackung wird nicht berechnet und auch nicht zurückgenommen.
4.6. Bei Berücksichtigung von Änderungswünschen oder Ergänzungen verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
4.7. Liegt Liefer- oder Leistungsverzug des Verkäufers vor und macht der Käufer den Ersatz des Verzögerungsschadens geltend, so wird die Haftung des Verkäufers auf 15% des Auftragswertes beschränkt, sofern nicht ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt und dieser Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
4.8. Bestellungen können nur zu den von uns angegebenene VE´s (Verpackungseinheiten) erfolgen. Sollten die Bestellten Einheiten davon abweichen, werden diese von uns auf.- bzw abgerundet.
5. Musterlieferungen
5.1. Musterbestellungen werden stets berechnet und ab Werk versendet. Musterlieferungen sind generell durch den Verkäufer zu bestätigen. Ein entsprechender Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Verkäufer zustande.
5.2. Musterlieferungen sind auch bei Auftragserteilung von der Rücksendung und dem Umtausch ausgeschlossen.
6. Preise
6.1. Die in den Preislisten, Shop und Messen des Verkäufers genannten Preise sind stets freibleibend und gelten erst bei schriftlicher Auftragsbestätigung als vereinbart. Die aktuellsten und gültigen Preise des Verkäufers entnehmen Sie bitte unserer Website unter www.pagoda-lights.de.
6.2. Die Preise verstehen sich in EURO netto ohne Mehrwertsteuer.
6.3. Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen über Forderungen, bei Insolvenz oder bei Zahlungsverzug über 2 Monate des Käufers.
7. Erfüllungsort
7.1. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Käufers ist Mainhardt.
7.2. Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist Mainhardt.
8. Warenrücksendungen, Retouren
8.1. Warenrücksendungen sind immer schriftlich anzukündigen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
8.2. Der Verkäufer behält sich vor, den Käufer auf die Verhältnismäßigkeit einer Reklamation hinzuweisen.
9. Gewährleistung
9.1. Die Feststellung von Mängeln hat ein Käufer, der Kaufmann ist, dem Verkäufer innerhalb von 8 Werktagen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen, sonst gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt. Ein offensichtlicher Mangel liegt vor, wenn er so offen zutage liegt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt.
9.2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, steht dem Käufer gegenüber dem Verkäufer anstelle der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nur ein Anspruch auf Nachbesserung und, soweit dieser unmöglich ist, ein solcher auf Ersatzlieferung zu. Erst dann, wenn die Nachbesserung beim zweiten Versuch oder die erste Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des vereinbarten Preises oder die Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
9.3. Weitere Ansprüche des Auftraggebers insbesondere auf Schadensersatz auch wegen Folgeschäden werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Fälligkeit des Kaufpreises
10.1. Der Kaufpreis für gelieferte Ware wird, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, grundsätzlich an demjenigen Kalendertag fällig, der dem Tag der Rechnungserstellung im unmittelbar darauffolgenden Monat entspricht. Der Zahltag ist auf den Rechnungen kalendermäßig ausgewiesen.
10.2. Für die Feststellung der rechtzeitigen Leistung des Kaufpreises kommt es nicht auf den Tag der Absendung, sondern auf den Tag des Zahlungseinganges bei dem Verkäufer an.
10.3. Für vorzeitige Zahlungen, und zwar bei Vorauskasse, Ermächtigung zum sofortigen Bankeinzug und Lieferung gegen Nachnahme, gewährt der Verkäufer 1% Skonto und für Zahlungen innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab dem Rechnungsdatum, 1% Skonto - jeweils auf den in Rechnung gestellten Kaufpreis. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass sich der Käufer mit der Bezahlung anderer, fälliger Rechnungen nicht in Verzug befindet.
10.4. Die Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels hat zur Folge, dass eine vereinbarte Stundung für alle übrigen Rechnungen verfällt. Dies gilt sowohl im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens, sowie bei Scheck- und Wechselprotesten. Diskont- und Wechselspesen sowie Mahnkosten und Verzugszinsen gehen zu Lasten des Käufers.
11. Fälligkeitsverzinsung
11.1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, für ihre gegenseitigen, durch Kaufvertrag begründeten vermögensrechtlichen Ansprüche und solche aus Scheck- und Wechselverpflichtungen vom Tage der Fälligkeit an, Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch 9% für das Jahr zu fordern.
11.2. Zusätzlich zu den erhobenen Verzugszinsen ist der Verkäufer berechtigt, eine Mahngebühr von 5.- € pro Mahnung zu berechnen.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers.
12.2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
12.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 9.5. auf den Verkäufer auch tatsächlich übergehen.
12.4. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch den Verkäufer infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
12.5. Der Käufer tritt hiermit seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware einschließlich etwaiger Saldoforderungen mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.
12.6. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Fall wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
12.7. Übersteigt der Fakturenwert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen Forderungen (einschließlich Nebenforderungen, z. B. Zinsen, Kosten) insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung des Verkäufers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
13. Aufrechnung
Gegen Kaufpreisansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
Diese Einschränkung gilt nicht für Ansprüche des Käufers wegen Mängeln, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie der Zahlungsanspruch des Verkäufers.
14. Rechte an Bildmaterial
14.1. Der Käufer erwirbt vom Verkäufer mit dem Kauf der Waren des Verkäufers eine nicht ausschließliche und unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der zu Vertriebszwecken bereitgestellten Fotografien, Grafiken, Zeichnungen, Texten und dergleichen (Material). Die Lizenz ist jeweils zeitlich begrenzt auf die Dauer der Geschäftsbeziehung. Das überlassene Material ist urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Verkäufers. Die Lizenz umfasst nicht das Recht der Unterlizenzierung an Dritte oder ein Bearbeitungsrecht.
14.2. Eine Verwendung des Materials auf Plattformen Dritter ist dann untersagt, wenn sich der Plattformbetreiber in seinen Nutzungsbedingungen für den Fall des Uploads des Materials Nutzungsrechte hieran einräumen lässt.
15. Gerichtsstandsvereinbarung, Schlussbestimmungen
15.1. Gerichtsstand für die Geltendmachung aller sich aus dem Vertrag ergebenden vermögensrechtlichen Ansprüche ist für beide Vertragsparteien nur der Sitz des Verkäufers in Mainhardt, wenn für die Klage kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt für den Fall, dass beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Dies gilt außerdem - auch wenn der Käufer Nichtkaufmann ist -, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.2. Abs. 15.1. gilt außerdem für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Wenn der Vertrag und/oder diese AGB in eine andere Sprache übersetzt werden, sind ausschließlich die deutsche Version des Vertrages und dieser AGB maßgeblich.